Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalbereitstellung
I. GELTUNGSBEREICH
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der TS-MORE staff provision and placement GmbH und dem Kunden.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit TS-MORE staff provision and placement GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
- Im Falle eines Rechtsstreites wird für die TS-MORE staff provision and placement GmbH die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
II. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
- TS-MORE staff provision and placement GmbH ist bemüht, von Bewerbern erhaltene Informationen zu überprüfen, übernimmt für deren Richtigkeit aber keine Haftung.
- Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von TS-MORE staff provision and placement GmbH auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich der Kunde haftet, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. Die Auswahl des Bewerbers aus den von TS-MORE staff provision and placement GmbH präsentierten Kandidaten trifft der Kunde.
- TS-MORE staff provision and placement GmbH leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten erhaltenen Informationen noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Kandidaten im Unternehmen des Kunden erbringen, Gewähr.
- Gegen TS-MORE staff provision and placement GmbH geltend gemachte Schadenersatzansprüche sind bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.
- TS-MORE staff provision and placement GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist TS-MORE staff provision and placement GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von TS-MORE staff provision and placement GmbH nicht zu eigenen Inhalten gemacht. TS-MORE staff provision and placement GmbH verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten die „Verlinkung“ zu diesen Seiten unverzüglich aufzuheben.
III. BEWERBERSCHUTZ
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen über bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch TS-MORE staff provision and placement GmbH übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden, geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Bewerber, die durch TS-MORE staff provision and placement GmbH präsentiert werden, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. sonst zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, TS-MORE staff provision and placement GmbH vom Abschluss eines Vertrages mit einem durch TS-MORE staff provision and placement GmbH präsentierten Bewerber, für welchen sich der Kunde ursprünglich nicht entschieden hatte, zu einem späteren Zeitpunkt umgehend zu verständigen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüber hinausgehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von TS-MORE staff provision and placement GmbH bleiben unberührt. Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen Kunden und einem von TS-MORE staff provision and placement GmbH präsentierten Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab Präsentation bzw. Bekanntgabe der Daten des Bewerbers an den Kunden anerkennt der Kunde ausdrücklich die Verdienstlichkeit von TS-MORE staff provision and placement GmbH für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Kunde den Bewerber im Rahmen des an TS-MORE staff provision and placement GmbH erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm dieser Bewerber später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers mit im wirtschaftlichen Einflussbereich des Kunden stehenden Unternehmen.
IV. DATENSCHUTZ
TS-MORE staff provision and placement GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Punkte der DSGVO 2018. Größtmögliche Sorgfalt im Umgang mit Kunden und Kandidaten spezifischen Informationen ist darüber hinaus für uns selbstverständlich. Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt der Übermittlung von Kandidatendaten für den Datenschutz der von uns übermittelten personenbezogenen Daten und die entsprechende Einhaltung aller relevanten Bestimmungen der DSGVO 2018 selbst verantwortlich. Für die Verwendung der übermittelten Kandidatendaten über den Rekrutierungsprozess hinaus erlischt die Verantwortung der TS-MORE staff provision and placement GmbH.
V. GARANTIE
- TS-MORE staff provision and placement GmbH wirbt in seinen Angeboten, die Personalsuche wieder aufzunehmen, sofern das mit dem ausgewählten Bewerber abgeschlossene Dienstverhältnis innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn aus welchem Grunde immer endet. Über die Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Kunde TS-MORE staff provision and placement GmbH unverzüglich zu informieren, andernfalls die Garantie erlischt.
- Für diese erneute Personalsuche stellt TS-MORE staff provision and placement GmbH kein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung, anfallende Barauslagen, insbesondere Inseratenkosten und sonstige direkte Kosten, sind nicht Teil der Garantiezusage sondern werden durch den Kunden getragen.
- Sofern es im Zuge einer Nachbesetzung – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – zu einer Änderung des der ausgeschriebenen Stelle zugrunde liegenden Stellenprofils kommt, handelt es sich um einen neuen Auftrag und fällt dieser nicht unter die genannte Garantiezusage. Im Falle der Nachbesetzung einer Position durch den Kunden selbst wird – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – kein Vermittlungshonorar rückerstattet.
- Eine kostenlose Personalsuche aufgrund einer Garantieverpflichtung wird durch TS-MORE staff provision and placement GmbH nur einmal getragen. Die Garantieleistung gilt somit für eine Nachbesetzung pro Suchauftrag.
VI. DIREKTE KOSTEN
- Die anlässlich der Personalsuche entstehenden direkten Kosten, insbesondere Inseratenkosten, sind im vereinbarten Vermittlungshonorar nicht enthalten und werden mit dem Kunden gesondert vereinbart.
- Die TS-MORE staff provision and placement GmbH zieht für die Berechnung des Honorars das Bruttojahresentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttojahresentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von TS-MORE staff provision and placement GmbH vermittelten Arbeitskraft zugrunde gelegt. Das Bruttojahresentgelt setzt sich zusammen aus dem der von TS-MORE staff provision and placement GmbH vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttojahresgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Honorar wird kaufmännisch auf die nächste Zehnerstelle gerundet. Das Mindesthonorar beträgt € 2.500,–. Telefon-, Postspesen sind im Honorar inkludiert.
- TS-MORE staff provision and placement GmbH verwendet sich dafür, Reisekostenforderungen von Bewerbern, die zu persönlichen Gesprächen bei TS-MORE staff provision and placement GmbH und/oder dem Kunden eingeladen werden, nach Möglichkeit abzuwehren. Sollte dennoch eine Verpflichtung von TS-MORE staff provision and placement GmbH entstehen, Kosten der Anreise zum Bewerbungsgespräch zu bezahlen, trägt diese Kosten der Kunde.
VII. ZAHLUNGSZIEL
- Von TS-MORE staff provision and placement GmbH gelegte Rechnungen sind binnen zehn Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden gesetzliche Verzugszinsen (Unternehmerzinsen) gemäß § 1333 Abs 2 ABGB verrechnet.
- Sämtliche von TS-MORE staff provision and placement GmbH genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
VIII. ALLGEMEINE VEREINBARUNGEN
- Möglichkeit für Projektabbruch: Die Personalsuche kann fünf Monate nach Auftragserteilung von Seiten TS-MORE staff provision and placement GmbH abgebrochen werden, wenn bis dahin Kandidaten präsentiert wurden, aber noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. In diesem Fall werden nur das Honorar „Bei Präsentation der Kandidaten“ (erste Teilrechnung) und die Kosten für die Inserate zur Verrechnung fällig.
- Sollte die Kandidatenpräsentation aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen nicht in einem angemessenen Zeitrahmen (max. 2 Wochen nach Übermittlung der Kandidaten) stattfinden, und sich deshalb geeignete Kandidaten anderweitig orientiert haben, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang eine Pauschale in Höhe der ersten Teilrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Sollte der Kunde die Personalsuche abbrechen, wird dem Kunden von TS-MORE staff provision and placement GmbH eine Gebühr in der Höhe von 20 % des vereinbarten bzw. zu erwarteten Gesamthonorars in Rechnung gestellt, unabhängig von den bis zum Projektabbruch bereits geleisteten Teilzahlungen. Gedeckelt ist diese Gebühr jedoch mit dem zu erwartenden Gesamthonorar, sodass die Summe der geleistete Teilzahlungen und die Projektabbruchgebühr das zu erwartende Gesamthonorar nicht überschreiten darf.
- Sollte eine ursprünglich als Vollzeit definierte Position mit einem Kandidaten auf Basis Teilzeit besetzt werden, werden mindestens 75 % des Jahresbruttoeinkommens auf Vollzeitbasis für die Honorarberechnung herangezogen.
- Wird dem Kandidaten ein Firmen PKW zur Privatnutzung gewährt, so wird zur Honorarberechnung dem Jahresbruttoeinkommen eine Pauschale von € 10.000,00 hinzugefügt.
- Exklusivität: sollte der Kunde innerhalb von 3 Monaten ab Auftragserteilung einen Kandidaten über einen anderen Personalberater einstellen, so wird dem Kunden das volle Honorar laut Vereinbarung verrechnet.
IX. SONSTIGES
- Grundlage für die Leistungserbringung von TS-MORE staff provision and placement GmbH ist zunächst sein Angebot. Ansonsten gelten jedenfalls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Geltende Fassung vom 01.01.2023