{"id":2366,"date":"2024-09-30T15:07:08","date_gmt":"2024-09-30T15:07:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ts-more.at\/?page_id=2366"},"modified":"2024-09-30T15:07:08","modified_gmt":"2024-09-30T15:07:08","slug":"agb-personalverrechnung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ts-more.at\/?page_id=2366","title":{"rendered":"AGB &#8211; Personalverrechnung"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"background-color: rgba(255,255,255,0);background-position: center center;background-repeat: no-repeat;border-width: 0px 0px 0px 0px;border-color:#e8ebef;border-style:solid;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start\" style=\"max-width:1310.4px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\" style=\"background-position:left top;background-blend-mode: overlay;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Personalverrechnung<\/h1>\n<h2>Pr\u00e4ambel<\/h2>\n<p>Der Buchhalter und Personalverrechner (in der Folge \u201eBH und PV\u201c) \u00fcbt seine berufliche T\u00e4tigkeit aufgrund des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (in der Folge \u201eBiBuG\u201c) aus und ist dazu nach Nachweis der vom Gesetz geforderten hohen Qualifikation \u00f6ffentlich bestellt worden.<\/p>\n<h2>Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit<\/h2>\n<ol>\n<li>Diese \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Buchhalter und Personalverrechner gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte zwischen dem BH und PV und dem Auftraggeber, insbesondere f\u00fcr Werkvertr\u00e4ge, Vertr\u00e4gen \u00fcber die F\u00fchrung von B\u00fcchern, die Vornahme der Personalverrechnung und der Abgabenverrechnung im Ausma\u00df der durch das BiBuG festgelegten Berufsrechte und gewerblichen Nebenrechte, die eine fachm\u00e4nnische Dienstleistung und Beratung von Auftraggebern durch BH und PV im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrunds\u00e4tze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltige Fassung.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein und\/oder werden sollten, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/li>\n<li>Der BH und PV ist berechtigt, den Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsauftrag durch sachverst\u00e4ndige, unselbst\u00e4ndig besch\u00e4ftigte Mitarbeiter, oder gewerbliche\/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchf\u00fchren zu lassen. Die Mitarbeit anderer selbst\u00e4ndiger Buchhalter und Personalverrechner ist schriftlich zu vereinbaren.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erf\u00fcllung des Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsauftrages an seinem Gesch\u00e4ftssitz ein m\u00f6glichst ungest\u00f6rtes, dem raschen Fortgang des Prozesses f\u00f6rderliches Arbeiten erlauben. Der BH und PV ist verpflichtet, bei der Erf\u00fcllung der vereinbarten Leistung nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Berufsaus\u00fcbung vorzugehen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Geltungsbereich und Umfang<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdr\u00fccklich vereinbart wurde und auch f\u00fcr Zusatzvereinbarungen zwischen dem BH und PV und dem Auftraggeber.<\/li>\n<li>Alle Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsauftr\u00e4ge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber best\u00e4tigt und firmenm\u00e4\u00dfig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.<\/li>\n<li>Der BH und PV ist verpflichtet, s\u00e4mtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu erbringen. \u00c4ndert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschlie\u00dfenden beruflichen \u00c4u\u00dferung durch den BH und PV, so ist der BH und PV nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf \u00c4nderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch f\u00fcr abgeschlossene Teile eines Auftrages.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrages<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Umfang sowie die Ausf\u00fchrung des Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsauftrags werden vertraglich vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Aufkl\u00e4rungspflicht des Auftraggebers\/Vollst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rung<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Auftraggeber hat dem BH und PV die Vollst\u00e4ndigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie der gegebenen Ausk\u00fcnfte und Erkl\u00e4rungen auf dessen Wunsch hin, schriftlich zu best\u00e4tigen. Dar\u00fcber hinaus unterliegt diese Vollst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rung keinerlei Formvorschriften.<\/li>\n<li>Der BH und PV ist berechtigt, bei T\u00e4tigkeiten zur Vorbereitung und Erstellung von Jahres- und anderen Abschl\u00fcssen, f\u00fcr Beratungst\u00e4tigkeiten und andere zu erbringende T\u00e4tigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem BH und PV auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung und Ausf\u00fchrung des Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihm von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden in Kenntnis zu setzen, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der \u201ezeitgerechten\u201c Vorlage wird gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit von s\u00e4mtlichen zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch f\u00fcr alle Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit des BH und PV bekannt werden. Ein Verzug der auf der versp\u00e4teten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zur\u00fcckgeht, ist nicht vom BH und PV zu vertreten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Sicherung der Unabh\u00e4ngigkeit<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t.<\/li>\n<li>Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gef\u00e4hrdung der Unabh\u00e4ngigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des BH und PV zu verhindern. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der \u00dcbernahme von Auftr\u00e4gen auf eigene Rechnung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Berichterstattung<\/h2>\n<ol>\n<li>Der BH und PV verpflichtet sich, \u00fcber seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wird. Die \u00dcbermittlung mittels E-Mail ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber und der BH und PV stimmen \u00fcberein, dass f\u00fcr den Dienstleistungs-, Beratungs- und Vertretungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende entweder laufende- oder einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Konditionen der Berichterstattung werden gesondert vereinbart.<\/li>\n<li>Gibt der BH und PV \u00fcber die Ergebnisse seiner T\u00e4tigkeit eine schriftliche \u00c4u\u00dferung ab, ist ausschlie\u00dflich diese ausschlaggebend f\u00fcr eine Beurteilung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Schutz des geistigen Eigentums \/ Urheberrecht \/ Nutzung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Leistungen des BH und PV sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zuge des Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsauftrages vom BH und PV, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Auswertungen, Berichte, Analysen, Entw\u00fcrfe, Berechnungen, Planungen, Programme, Zeichnungen, Datentr\u00e4ger und dergleichen nur f\u00fcr seine Gesch\u00e4ftszwecke zu verwenden. Eine sonstige Verwertung ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Verwendung beruflicher \u00c4u\u00dferungen des BH und PV zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzul\u00e4ssig. Ein Versto\u00df berechtigt den BH und PV zur fristlosen K\u00fcndigung aller noch nicht durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge.<\/li>\n<li>Im Hinblick darauf, dass die erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum des BH und PV sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschlie\u00dflich f\u00fcr Gesch\u00e4ftszwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede rechtswidrig erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Aufl\u00f6sung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige \u00dcberlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzanspr\u00fcche des BH und PV nach sich.<\/li>\n<li>Der BH und PV verpflichtet sich seinerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit er bei der \u00dcbergabe desselben ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen worden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>M\u00e4ngelbeseitigung und Gew\u00e4hrleistung<\/h2>\n<ol>\n<li>Der BH und PV ist berechtigt und verpflichtet, nachtr\u00e4glich bekannt werdende Unrichtigkeiten und M\u00e4ngel an seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. Er ist berechtigt, auch f\u00fcr die urspr\u00fcngliche \u00c4u\u00dferung informierte Dritte von der \u00c4nderung zu verst\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von M\u00e4ngeln, sofern diese vom BH und PV zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den M\u00e4ngeln der beanstandeten Leistung des BH und PV erlangt hat.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber hat bei Fehlschl\u00e4gen der Nachbesserung etwaiger M\u00e4ngel, Anspruch auf Minderung, oder \u2013 falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung f\u00fcr den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, \u2013 das Recht der Wandlung. Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.<\/li>\n<li>Soweit dar\u00fcber hinaus Schadenersatzanspr\u00fcche bestehen, gelten die Bestimmungen des Punktes Haftung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Haftung<\/h2>\n<ol>\n<li>Der BH und PV und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchf\u00fchrung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsaus\u00fcbung. Der BH und PV hat entsprechend den Bestimmungen des \u00a7 10 BiBuG eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftung des BH und PV im Falle schlichter grober Fahrl\u00e4ssigkeit ist auf die im \u00a7 10 Abs. 3 BiBuG vorgegebene Mindestversicherungssumme beschr\u00e4nkt. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG ist, nur f\u00fcr den Fall leicht fahrl\u00e4ssiger Schadenszuf\u00fcgung. Dies gilt auch f\u00fcr die Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen gem\u00e4\u00df Punkt 1.4.<\/li>\n<li>Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Verpflichtung zur Verschwiegenheit \/ Datenschutz<\/h2>\n<ol>\n<li>Der BH und PV ist gem\u00e4\u00df \u00a7 39 BiBuG verpflichtet, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen selbst\u00e4ndigen Bilanzbuchhalter, \u00fcber alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Gesch\u00e4ftsverbindungen.<\/li>\n<li>Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erf\u00fcllungsgehilfen, kann den BH und PV schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.<\/li>\n<li>Der BH und PV darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche \u00c4u\u00dferungen \u00fcber seine T\u00e4tigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aush\u00e4ndigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.<\/li>\n<li>Die Schweigepflicht des BH und PV, seiner Mitarbeiter und der hinzugezogenen selbst\u00e4ndigen Bilanzbuchhalter gilt auch f\u00fcr die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind F\u00e4lle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.<\/li>\n<li>Der BH und PV ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsauftrages zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der BH und PV gew\u00e4hrleistet gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem BH und PV \u00fcberlassenes Material (Datentr\u00e4ger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchf\u00fchrung der Arbeiten werden grunds\u00e4tzlich dem Auftraggeber zur\u00fcckgegeben.<\/li>\n<li>Der BH und PV verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht nach Artikel 15 DSGVO nachkommen kann. Sofern f\u00fcr solche Ausk\u00fcnfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tats\u00e4chlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.<\/li>\n<li>Der BH und PV hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner T\u00e4tigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr den Schriftwechsel zwischen dem BH und PV und seinem Auftraggeber und f\u00fcr die Schriftst\u00fccke, die dieser in Urschrift besitzt. Der BH und PV kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zur\u00fcckgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zur\u00fcckbehalten.<\/li>\n<li>Der BH und PV ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm \u00fcbergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gem\u00e4\u00df Punkt 10.5 sowie den \u00fcber den Auftrag gef\u00fchrten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Honoraranspruch und -h\u00f6he<\/h2>\n<ol>\n<li>Der BH und PV hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und\/oder Vertretungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarh\u00f6he richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem BH und PV.<\/li>\n<li>Unterbleibt die Ausf\u00fchrung des Auftrages durch den BH und PV, so geb\u00fchrt diesem gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umst\u00e4nde, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich in Folge des Unterbleibens seiner Leistung erspart hat.<\/li>\n<li>Unterbleibt die Ausf\u00fchrung des Auftrages durch Umst\u00e4nde, die auf Seiten des BH und PV einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn seine bisherigen Leistungen trotz K\u00fcndigung f\u00fcr den Auftraggeber verwertbar sind.<\/li>\n<li>Die vereinbarte Honorarsumme ist zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei Auftragserf\u00fcllung mit einem Zahlungsziel von 5 Tagen f\u00e4llig. Die Beanstandung der Arbeiten des BH und PV berechtigt, au\u00dfer bei offenkundigen M\u00e4ngeln, nicht zur Zur\u00fcckhaltung der ihm zustehenden Verg\u00fctungen.<\/li>\n<li>Der BH und PV hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorsch\u00fcsse verlangen.<\/li>\n<li>Der BH und PV kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Anspr\u00fcche abh\u00e4ngig machen. Auf das gesetzliche Zur\u00fcckbehaltungsrecht (\u00a7 471 ABGB, \u00a7 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu Unrecht ausge\u00fcbt, haftet der BH und PV nur bei krass grober Fahrl\u00e4ssigkeit bis zur H\u00f6he seiner noch offenen Forderung. Bei Dauervertr\u00e4gen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung fr\u00fcherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngem\u00e4\u00df.<\/li>\n<li>Eine Beanstandung der Arbeiten des BH und PV berechtigt, au\u00dfer bei offenkundigen wesentlichen M\u00e4ngeln, nicht zur Zur\u00fcckhaltung der ihm nach Punkt 11.5 zustehenden Verg\u00fctungen.<\/li>\n<li>Eine Aufrechnung gegen Forderungen des BH und PV auf Verg\u00fctungen nach Punkt 11.5 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>K\u00fcndigung<\/h2>\n<ol>\n<li>Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, k\u00f6nnen die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit einer drei monatigen Frist k\u00fcndigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11.<\/li>\n<li>Ein \u2013 im Zweifel stets anzunehmender \u2013 Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gek\u00fcndigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Anzuwendendes Recht \/ Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Auf diesen Vertrag zwischen dem BH und PV und Auftraggeber ist materielles \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des BH und PV.<\/li>\n<li>F\u00fcr Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des BH und PV zust\u00e4ndig.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern<\/h2>\n<p>F\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte \u00fcber die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden k\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht. S\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, k\u00f6nnen vereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Geltende Fassung vom 01.10.2024<\/p>\n<\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;margin-top : 0px;margin-bottom : 0px;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {padding-top : 0px !important;padding-right : 0px !important;margin-right : 1.92%;padding-bottom : 0px !important;padding-left : 0px !important;margin-left : 1.92%;}@media only screen and (max-width:1200px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}<\/style><\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-flex-container.fusion-builder-row-1{ padding-top : 0px;margin-top : 0px;padding-right : 0px;padding-bottom : 0px;margin-bottom : 0px;padding-left : 0px;}<\/style><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2366","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ts-more.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2366","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ts-more.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ts-more.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ts-more.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ts-more.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2366"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ts-more.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2366\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2367,"href":"http:\/\/www.ts-more.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2366\/revisions\/2367"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ts-more.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2366"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}